Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) in eine andere PKV hat der Kunde in der Regel zwei Kündigungsmöglichkeiten. Eine außerordentliche Kündigung oder eine ordentliche Kündigung gemäß den Vertragsbedingungen.

Ordentliche Kündigung aussprechen
Jede nach Versicherung wird ein Beitragsjahr mit einem Versicherungsjahr gleichgesetzt. Beginnt in den Vertragsbedingungen das Versicherungsjahr mit dem Beginn der privaten Krankenversicherung, so muss drei Monate vorher eine schriftliche Kündigung ohne Nennung der Gründe erfolgen. Das Versicherungsjahr meint hier den Monat, in dem der Vertrag begonnen hat. War der Beginn zum 01.02., dann muss drei Monate vor diesem Datum gekündigt werden. Wird ein Kalenderjahr als Maßstab herangezogen, so muss eine ordentliche Kündigung drei Monate vor Jahreswechsel erfolgen, damit sie fristgerecht ist. Für den Wechsel private Krankenversicherung ist zudem die Vertragslaufzeit zu beachten. Viele Versicherer haben hier eine Mindestbindung von zwei Jahren angesetzt.

Wechsel durch außerordentliche Kündigung

Bei der außerordentlichen Kündigung berechtigt eine Beitragsanpassung zur Kündigung.
Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn nur die Höhe der Selbstbeteiligung nach oben angepasst wird. Für den Wechsel ist das beim Kunden eingegangene Schreiben des Versicherers maßgeblich, in dem mitgeteilt wird, dass es eine Anpassung der Beiträge gibt. Erst dann kann der Kunde sich auf das außerordentliche Kündigungsrecht berufen und den Vertrag aufkündigen. Sind mehrere Personen in einer privaten Krankenversicherung versichert, so ist die Erhöhung bei einer Person kein Kündigungsgrund für alle in dem Vertrag versicherten Personen.

Neue Private Krankenversicherung im Vorfeld sichern
Vor der Kündigung sollte man sicher sein, dass die neue private Krankenversicherung den Antrag auch positiv bewertet und man dort Versicherungsschutz erhält. Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland sollte man unbedingt sicherstellen, dass man auch in der neuen Versicherung aufgenommen wird. Der neue Versicherer sollte diesen Nachweis in Form der Annahmebestätigung erbringen, denn dann kann der Kunde sicher davon ausgehen, dass der Schutz lückenlos gewährleistet ist. Oft übernimmt der neue Versicherer die Formalitäten, sodass man sicher sein kann, dass Wechsel der privaten Krankenversicherung störungsfrei abläuft.